Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pflegehelfergesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entfristung, über die wir ja heute befinden sollen, das ist Inhalt dieses Tagesordnungspunkts, ist die eine Seite. Ich will aufgrund dieser doch immensen Tagesordnung, die wir im Plenum noch zu bewältigen haben, auch nur mit ein paar wenigen kurzen Punkten dazu Stellung nehmen. Aber die grundsätzliche Befristung von Gesetzen wird im Grundsatz von uns immer begrüßt denn dadurch haben wir auch als Parlamentarier die Möglichkeit, regelmäßig über die Aktualität, das Zutreffen der Regelungen und auch auf die Wirkung dieser Gesetze noch einmal zu schauen. Denn auch die Gesellschaft verändert sich und von daher sind Befristungen in diesem Sinne immer zu begrüßen. Jedoch, und das hat Kollege Gumprecht gerade angeregt, wir sollten uns doch ausführlich auch zu der Problematik verständigen und unterhalten. Das würde natürlich im Umkehrschluss für mich bedeuten, dass bei solchen Gesetzen – bei denen wir ja schon länger wissen, wann die auslaufen, das Datum ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern das wissen wir schon mehrere Jahre, und Sie es wirklich ernst meinen - das zuständige Ministerium natürlich den Termin der Beratungen so weit nach vorn setzen sollte, dass wir als Parlamentarier auch alle Zeit und die Möglichkeiten haben, über die Inhalte zu diskutieren. Das einmal vorweg. Es geht um eine geordnete Ausbildung bei Helferberufen in der Pflege. Kollege Kubitzki hat es jetzt schon einmal angesprochen, pflegen kann nicht jeder, ausdrücklich ja. Wenn sich jeder selbst einmal die Brille oder den Spiegel vorhält und überlegt, ich komme jetzt in die Lage und muss es tun, kann ich das emotional, bin ich überhaupt bereit dazu, schaffe ich das? Das gehört auch dazu, denn es schafft nicht jeder, selbst wenn er es gern möchte. Deswegen denke ich, wir reden über Fachkräftemangel in der Pflege und das wird ein Thema sein, welches uns noch deutlich intensiver beschäftigt, als wir das jetzt vielleicht ahnen. Daher ist für uns auch wichtig, dass wir uns auch Gedanken machen über die Pflegehelfer. Aus unserer Sicht ist es eine wirklich wirksame Unterstützung auch in der Pflegebranche. Aber Kollege Kubitzki hat das auch angesprochen, dass Pflegehelfer niemals Pflegefachkräfte ersetzen können. Das können sie nicht, das hat etwas mit der Ausbildung zu tun und das hat auch etwas mit der Struktur zu tun, auch mit Kosten. Da warne ich jetzt davor, weil, wenn es nur die Zielrichtung ist, dass wir durch Pflegehelferkräfte, denen ich an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich danken möchte, allen Akteuren in der Pflege, weil die einen unheimlich großen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, ein herzliches Dankeschön schon einmal für ihre Leistungen, die sie hier bringen tagtäglich. Und wenn wir dann noch einmal bei den Pflegehelfern sind, dann sollten wir uns auch einmal Gedanken machen über die Art der Ausbildung und über die Art der Qualifizierung, die Pflegehelfer haben müssen; das geht aber dann ins Detail, hat jetzt hier mit der Entfristung des Gesetzes nicht viel zu tun, von daher, Herr Gumprecht, ich will Ihren Enthusiasmus nicht bremsen, aber ich glaube, durch die Befristung bis 31.12. ist der Zeitraum, den wir
für Diskussionen haben, so begrenzt, wir können darüber inhaltlich auch gar nicht mehr diskutieren. Wir haben ein Problem, wir müssen das Gesetz entfristen, damit wir ab 1. Januar zumindest orschriften haben, mit denen wir weiter arbeiten können. Von daher noch einmal die Anregung, Herr Gumprecht, vielleicht können Sie ja innerhalb Ihres Koalitionsausschusses auch einmal die zuständigen Ministerien anregen, wenn wir Entfristungen kennen, die kennen wir ja schon bei Inkrafttreten des Gesetzes, rechtzeitig bei der Planung der Tagesordnungspunkte dafür zu sorgen, dass wir die rechtzeitig hier im Plenum haben, da können wir darüber reden, da können wir uns auch austauschen und dann kommen wir bestimmt auch zu guten Lösungen. Vielen Dank.

14.06.2012 2887