Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kollege Bärwolff hat es schon angesprochen, wir haben uns schon mehr als ein Mal über das Thema unterhalten. Ich glaube, die Argumente, die wir heute noch mal hören wollen, sind nicht grundsätzlich neu. Ich will es gleich am Anfang sagen, unsere Argumentation hat sich nicht geändert, logischerweise, wir finden auch heute, das Landeserziehungsgeld ist nicht zielführend in Thüringen. Ein paar Punkte möchte ich dazu ausführen. Wir sind immer noch der Meinung, dass zuallererst die Eltern für die Kosten eines Kindes aufkommen müssen. Wenn der Gesetzgeber eine Leistungsunterstützung bei der Erziehung offeriert, wie zum Beispiel die Finanzierung der Kindertagesstätten, dann berechtigt eine Nichtanspruchnahme im Gegensatz nicht automatisch zu einer steuerfinanzierten Kompensation durch das Erziehungsgeld. Diese Leistung hilft aus unserer Sicht auch nicht, die Erziehungsqualität der Eltern zu verbessern, denn gottlob darf der Staat, mit Ausnahmen, nicht in die Erziehungskompetenz der Eltern hineinreden. Für die adäquate Ausstattung der Kindertagesstätten bzw. die Verbesserung der frühkindlichen Bildung darf er wiederum Geld aufwenden, denn dies entspricht aus unserer Sicht staatlicher Handlungskompetenz und da gehört das Geld auch hin. Die CDU spricht zudem stets von der Wahlfreiheit der Eltern, die aus unserer Sicht bereits dadurch besteht, dass jeder heute schon entscheiden kann, bringe ich mein Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Krippe oder nehme ich die Leistung nicht in Anspruch und betreue mein Kind zu Hause, diese Wahlfreiheit habe ich. Wenn ich mich für die Erziehung im eigenen Heim entscheide, muss ich keine Gebühr für einen Kitaplatz aufwenden, also spare ich dieses Geld auf jeden Fall. Wir sind auch immer noch der Meinung, dass sich ein Land wie Thüringen, das, wie wir alle wissen, Geld aus dem Länderfinanzausgleich erhält, eine solche freiwillige Leistung nicht leisten sollte. Im Übrigen wird diese Meinung auch äquivalent von der Jungen Union geteilt, das nur mal so zum Hinweis. Kollege Bärwolff hat die Regelung auf Bundesebene zum Betreuungsgeld, das noch nicht beschlossen ist, angesprochen. Ich will Ihnen nur sagen, ich glaube, meine Kolleginnen und Kollegen hatten einfach ein Problem in Berlin, sie konnten dem Charme der Frau von der Leyen nicht widerstehen und haben das wahrscheinlich bei einem Martini am Morgen verhandelt und damit kam dann das Ergebnis zustande. Vielen Dank.

14.06.2012 3020