Genehmigung des Regionalen
Raumordnungsplans Nordthüringen

Vielen Dank, Herr Präsident. Genehmigung des Regionalen Raumordnungsplans Nordthüringen In der 43. Sitzung des Thüringer Landtags beantwortete die Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der regionalen Raumordnungspläne wie folgt: „Es wird angestrebt, die Genehmigungsprüfung aller vier Regionalplanentwürfe im 1. Halbjahr 2011 abzuschließen.“ Der Regionale Raumordnungsplan Nordthüringen ist noch nicht genehmigt. Hintergrund dieser Anfrage ist der geplante Bau eines Solarparks in der Gemeinde Voigtstedt im Kyffhäuserkreis. Hierfür ist der vorhandene Bebauungsplan und Flächennutzungsplan (Stand 2005) zu ändern. Grundlage dafür ist unter anderem der neue Regionale Raumordnungsplan. Die Nachnutzung als Solarpark entspricht nicht den Zielsetzungen des noch geltenden Regionalen Raumordnungsplans Nordthüringen aus dem Jahr 1999. In einer schriftlichen Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes wird darauf verwiesen: „Erst nach Inkrafttreten der Genehmigungsvorlage vom 16. Juni 2011 würde dieser Widerspruch nicht mehr bestehen.“ Trotz zahlreicher Bemühungen des zukünftigen Betreibers des Solarparks konnte keine Einigung oder vorläufige Entscheidung herbeigeführt werden. Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit dem Inkrafttreten des Regionalen Raumordnungsplans für die Planungsregion Nordthüringen zu rechnen und wie begründet sich diese Einschätzung?

2. Welche expliziten Gründe führten innerhalb der komplexen Prüfung der Verfahrensunterlagen dazu, dass der Regionale Raumordnungsplan Nordthüringen noch nicht genehmigt wurde?

3. Wie vereinbaren sich die energiepolitischen Ziele der Landesregierung mit diesem langwierigen Genehmigungsprozess?

4. Gibt es Überlegungen seitens der Landesregierung, für die nächste Fortschreibung der regionalen Raumordnungspläne eine Vereinfachung des zweistufigen Genehmigungsverfahrens vorzunehmen?

14.06.2012 2953