Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung demokratischer Rechte)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin fast geneigt zu sagen, ichschließe mich den Worten meines Vorredners an. Aber zwei Punkte möchte ich schon noch sagen. Die Rede, die wir gerade noch mal gehört haben, sagt eigentlich alles aus und mich hat es schon ein bisschen bestürzt, als Sie sagten, wir wollen zunächst - auch das habe ich mir gut gemerkt – erst einmal das machen. Ich möchte gar nicht darüber nachdenken, was als Nächstes kommt. Wenn jemand Angst vor irgendetwas hat, dann bin es mit Sicherheit nicht ich und es sind mit Sicherheit auch nicht wir. Aber Menschen vorzuschreiben, mit welcher Sache sie wohin gehen, Sie müssen froh sein - und das kennen Sie vielleicht aus eigener Erfahrung -, wenn die Menschen mit Problemen zu Ihnen kommen und überhaupt das Gespräch suchen. Was wollen Sie denn jetzt machen? Wollen Sie fünf verschiedene Türen machen, an denen steht, mit welchen Problemen sie zu wem gehen sollen? Wollen Sie das machen? Lassen Sie doch einfach mal den Kommunen und auch den Menschen die Entscheidung, wohin sie sich wenden. Das ist doch klar geregelt. Es gibt einen Petitionsausschuss im Landtag und da ist es klar geregelt, womit ich mich an wen wenden kann. Ich glaube, das funktioniert gut, man sieht es auch an der Anzahl der Petitionen, die im Landtag eingehen und ansonsten - zumindest ist es bei uns so - ist jedes Stadtratsmitglied und auch jedes Kreistagsmitglied mit Sicherheit in so vielen Gesprächen mit den Menschen, da braucht es keine neuen Verordnungen, auch keine neuen Verfügungen. Machen Sie einfach Ihre Arbeit, wir machen es auch. Vielen Dank.

14.06.2012 2948