e) Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing (FDP) Deutschlandstipendien für Studierende an staatlichen Berufsakademien im Freistaat Thüringen

wird vom Abgeordneten Koppe vorgetragen und von Staatssekretär Prof. Dr. Deufel
beantwortet. Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. Deutschlandstipendien für Studierende an staatlichen
Berufsakademien im Freistaat Thüringen Mit dem Deutschlandstipendium fördert die Bundesregierung seit dem Sommersemester 2011 Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland mit Ausnahme von Studierenden an Hochschulen in Trägerschaft des Bundes. Eine staatlich anerkannte Hochschule definiert sich nach den jeweiligen Gesetzen in den Bundesländern. Nach dem Thüringer Berufsakademiegesetz (Thür-BAG) handelt es sich bei den beiden staatlichen Berufsakademien in Thüringen mit Sitz in Gera und Eisenach nach § 1 Abs. 2 ThürBAG um Bildungseinrichtungen im tertiären Bereich, nicht aber um Hochschulen nach § 1 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes. Aus diesem Grund werden in Thüringen Studierende der staatlichen Berufsakademien im Gegensatz zu Studierenden an staatlichen Berufsakademien in anderen Bundesländern nicht über das Deutschlandstipendium gefördert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass Studierende an den staatlichen Berufsakademien in Thüringen im Gegensatz zu Studierenden an staatlichen Berufsakademien in anderen Bundesländern nicht über das Deutschlandstipendium gefördert werden dürfen?

2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für die dargelegte rechtliche Ungleichbehandlung von Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen und staatlichen Berufsakademien in Thüringen?
3. Plant die Landesregierung eine rechtliche Gleichstellung von Studierenden an den staatlichen Berufsakademien in Thüringen mit den Studierenden an den staatlich anerkannten Hochschulen, um eine Förderung über das Deutschlandstipendium zu
ermöglichen?

13.06.2012 2823