Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgabe nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines vorweg: Wir werden, genau wie im Ausschuss, dem Gesetzentwurf zustimmen. Das ist klar, das hat etwas mit der Dringlichkeit zu tun. Das hat auch damit etwas zu tun, dass auch die Städte und Kommunen Klarheit haben. Ich bin ein kleines bisschen schon bei Ihnen. Der fiskalische Gesichtspunkt ist der einzige, der noch nicht ganz geklärt ist. Aber vielleicht müssen wir auch einen Zeitraum vergehen lassen, um dann zu evaluieren, ob es so funktioniert, wie es funktionieren soll, oder ob man an der einen oder anderen Stelle noch eingreifen muss. Es gab nicht ohne Grund im Sozialausschuss einen breiten Konsens für diesen Gesetzentwurf. Denn es wird hiermit sichergestellt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wird. Der neu aufgenommene § 6 b Bundeskindergeldgesetz – auch das ist schon genannt worden - ist darüber hinaus Grundlage, dass Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag für die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Als Ergebnis lässt sich also festhalten, dass mit dem Hartz-IV-Kompromiss auf Bundesebene und den durch die Bundesregierung zusätzlich bereitgestellten Mitteln im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nunmehr bei möglichst vielen Menschen ankommt, die es auch benötigen. Gut ist aus unserer Sicht vor allem, dass es die Kommunen und die Kreise sind, die um den besten und effizientesten Weg bei der Ausgestaltung ringen werden. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass wir uns demnächst hier im Plenum wieder treffen und darüber debattieren werden, welche der unterschiedlichsten Modelle der Kreise und Kommunen die besten wären. Genau das ist auch unser Credo, was wir im Übrigen auch bei Optionskommunen schon einmal angesprochen hatten, nämlich der Wettbewerb um die beste Umsetzung im Sinne der Betroffenen. Vielen Dank.

13.06.2012 2947