Finanzielle Entlastung von Kinderwunschpaaren

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Stange, ich habe ja gehofft, dass Sie irgendwann verstehen und irgendwann auch akzeptieren, dass Sie nicht die einzige Person sind, die sich in Thüringen um soziale Belange kümmert. Ich habe auch gehofft, wenn man mal andere Lösungsansätze hat, wenn man vielleicht das eine oder andere auch mal unter dem fiskalischen Gesichtspunkt
sieht, dass Sie es zumindest schaffen, das zu verstehen und zumindest bereit sind, darüber zu reden und aufhören, polemisch Sachen zu beurteilen, von denen Sie der Meinung sind, dass sie nicht richtig sind. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. Von daher würde ich trotzdem gern noch ein paar Punkte loswerden, die aus unserer Sicht zu dem Thema wichtig und zu sagen sind. Es ist richtig, die Gesellschaft trägt Verantwortung für die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen, zum Beispiel, da ist Thüringen mittlerweile sehr weit vorn, zu einer guten Infrastruktur der Kinderbetreuung. Aber der Staat ist aus unserer Sicht nicht als aktiver Akteur für die Erhöhung einer Geburtenquote zuständig. Bei allem Respekt vor den Antragstellern,
das kann nicht Ihr Ernst sein. Dem Vorschlag der Regierungsfraktion, den Bund an den Kosten für künstliche Befruchtung zu beteiligen, kann ich daher nichts abgewinnen. Wie uns bekannt ist, fördern die Krankenkassen heute bereits 50 Prozent der Kosten an einer künstlichen Befruchtung. Ich weiß - und das weiß ich aus eigener Erfahrung aus der Familie -, wie belastend die Situation für Betroffene sein kann. Aber es muss auch Gründe gegeben haben, warum diese heutige Regelung getroffen worden ist. Damit bin ich bereits bei den beiden Alternativanträgen. Zunächst möchte ich ganz kurz auf den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Ich glaube, es muss Sie schon sehr geschmerzt haben, wenn Sie jetzt noch von Schwarz-Rot links überholt werden wollen. Was ist Ihre Reaktion? Sie packen auf die Forderungen, die Ihnen vorliegen, einfach noch mal was drauf, Frau Stange. Es ist da auch völlig egal, um welches gesellschaftliche Problem es sich gerade handelt. Sie packen einfach noch etwas drauf. Auf die Forderung des Antrags von CDU und SPD, künstliche Befruchtung mit zusätzlich 25 Prozent Bundesmitteln zu fördern, also insgesamt eine 75-Prozent-Gesamtförderung, legen Sie in Ihrem Alternativantrag einfach die fehlenden 25 Prozent oben drauf. Ergebnis wäre eine 100-prozentige Förderung, aber nicht, wie bisher immer gewesen, durch die Krankenkassen, sondern jetzt soll der Bund die restlichen 50 Prozent zahlen. Was hätten Sie denn eigentlich gemacht, wenn der Ursprungsentwurf schon eine 100-prozentige Förderung gehabt hätte? Aber Ihnen wäre bestimmt noch etwas Zusätzliches eingefallen, da bin ich mir ganz sicher.

Nun möchte ich mich dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuwenden. Ich möchte es noch mal sagen, Frau Siegesmund: Dieser Antrag ist aus meiner Sicht der beste und inhaltlich ansprechendste, den Ihre Fraktion bisher vorgelegt hat. Ich gehe sogar so weit: Ihr Antrag hätte es verdient, als alleiniger von den drei vorliegenden weiter im Ausschuss behandelt zu werden. Doch! Ich sage Ihnen auch gleich, warum. Es ist der einzige der hier vorliegenden Anträge, der sich den tatsächlichen gesellschaftlichen Problemen zuwendet und das, das muss man auch mal sagen, umfassend. Wir liegen zwar naturgemäß bei den Lösungsansätzen für die genannten Rahmenbedingungen auseinander, das will ich nicht verhehlen, allerdings können wir uns auf Ihre gemachte Problemanalyse schon einlassen. Das ist so. Erlauben Sie mir, hier kurz, nicht auf alle, aber exemplarisch auf ein paar einzelne Punkte Ihres Alternativantrags einzugehen. Im Punkt d stellen Sie beispielsweise richtig fest, dass die Frage nach neuen Arbeitszeitmodellen jedenfalls für zwei Punkte entscheidend ist. Erstens für die Möglichkeit, sich bei gleichzeitiger Berufstätigkeit einen Kinderwunsch zu erfüllen, als eben auch für die Absicherung finanzieller Unabhängigkeit bei Müttern und Vätern nach der Geburt eines Kindes. Aber auch hier sind wir zwar bei der Fokussierung des Problembereichs einig, stehen uns aber diametral bei der Lösungssuche gegenüber. Auch bei der Forderung nach Teilzeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen vertrauen Sie nicht grundsätzlich den gesellschaftlichen Akteuren, sondern fordern staatliches Eingreifen und Regulierung. Ich will es für das Protokoll noch einmal festhalten: Gerade an so zentralen Punkten werden die Unterschiede in der Staats und Gesellschaftsauffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP deutlich. Sie, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, glauben an einen fürsorgenden Staat, wohl wissend, dass gerade ein Staat, der meint, die Idee des Glücks für seine Bürger gefunden zu haben, in der Geschichte schon oft das genaue Gegenteil bewirkt hat.

Genau dagegen stellt sich die Vorstellung von Liberalität, denn es sind genau die betroffenen gesellschaftlichen Akteure, die eine Lösung auszuhandeln haben. Die Gesellschaft ist dabei bereits viel weiter, Herr Adams, als Sie attestieren. Ich nenne nur ein paar Beispiele: Eröffnung von Betriebskindergärten oder die Möglichkeit, ohne Arbeitsplatzverlust ein halbes oder ein ganzes Jahr auszusetzen, bis hin zu Räumen zur Entspannung während der Arbeitszeit. Auch das hat es nicht immer gegeben. In einem Punkt, das ist der Punkt e, widersprechen Sie sich sogar, Frau Siegesmund. Es ist klar, dass eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe rechtlich gleichgestellt werden sollten. Allerdings halte ich das Kriterium einer stabilen Partnerschaft, egal ob Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, schon für erhaltenswert, denn wenn jemand die Hilfe der Sozialgemeinschaft einfordert, muss er auch ein paar Kriterien erfüllen. Es steht jedem frei, auch als Einzelperson auf eigene Kosten eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. Aber dass wir als Gesellschaft ein Interesse daran haben sollten, die Kinder in stabilen Verhältnissen aufwachsen zu lassen, dürfte ebenso wenig umstritten sein. Vielen Dank.

13.06.2012 2927