Verbraucherschutz: Information und Dialog ja - staatlich finanziertes Anprangern nein!

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherschutz ist richtig und auch wichtig. Voraussetzung dafür ist natürlich die ausführliche Information der Verbraucher. Allerdings darf man das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit nicht damit verwechseln, einen staatlich finanzierten Pranger einzurichten, in dem nach Lust und Laune Produkte und Unternehmen diffamiert werden könnten, die ihre Produkte nachweislich nach den geltenden Rechtsnormen hergestellt haben. Dies wäre nichts anderes aus meiner Sicht als ein staatlich finanzierter Rufmord. Dass dies genau durch das BMELV aktuell in Form des Internetportals „Klarheit und Wahrheit“ entstehen soll, verwundert uns schon sehr. Gerade im produktbezogenen Bereich des Internetportals werden nach Angaben des BMELV - Zitat - „alle Beschwerden über Produkte durch deren Kennzeichnung und Aufmachung sich Verbraucher getäuscht fühlen, prinzipiell online gestellt.“ Auf dieser Seite geht es also nicht nur um Rechtsverstöße, sondern auch um gefühlte Verbrauchertäuschung seitens der Konsumenten. Dagegen melden wir erhebliche rechtsstaatliche Bedenken an. Denn bei Veröffentlichung im Internet gilt es zu berücksichtigen, dass das Internet ein Kommunikationsraum besonderer Art ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater
Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich in das World Wide Web begeben. Nichts anderes darf aus unserer Sicht für diejenigen gelten, die gegen ihren eigenen Willen in das Netz gestellt werden und denen dadurch ein erheblicher Schaden entstehen kann. Aus unserer Sicht wird das Portal auch dem hehren Ziel der Aufklärung nicht gerecht, wenn Verbraucher aufgrund subjektiver Eindrücke einzelne Produkte in einem Forum herausgreifen und öffentlich kritisieren können. Denn zwischen subjektiver Wahrnehmung und objektiver Tatsache klaffen oft Welten. Dies sehen wir äußerst kritisch, da das Portal nach der derzeitigen Konstruktion dem Anschein von Objektivität aus unserer Sicht nicht gerecht wird. Es steht daher ebenfalls zu befürchten, dass Regressansprüche auf diese Betreiber der Internetseite und möglicherweise auch auf den Bund als Auftraggeber und Geldgeber zukommen werden, wenn Unternehmen bzw. Produkte zu Unrecht in das Portal eingestellt werden, das heißt, sie entweder gesetzeskonform produziert haben oder Gattungsdiskussionen an einem bestimmten Herstellerprodukt geführt worden sind und sich der Hersteller somit im Wettbewerb beschädigt sieht. Nach derzeitiger Konzeption ist ein Archiv geplant, in das alle abgeschlossenen Fälle eingestellt werden, selbst die, bei denen nachweislich keine Verbrauchertäuschung vorlag. Dies kann aus unserer Sicht nicht so bleiben, da dadurch Produkte und
Hersteller in Verruf geraten, die einwandfrei sind beziehungsweise die sich nichts haben zuschulden
kommen lassen. Wenn nachweislich keine Täuschung vorlag, müssen die Einträge gelöscht werden.
Sie sehen also, dass das Portal noch viel Nachbesserungsbedarf besitzt. Wir bitten die Landesregierung, sich dahin gehend gegen die geplante Einführung des Portals in seiner jetzigen Form einzusetzen und ihre eigene Aktivität im Internet so auszurichten, dass innerhalb dessen kein staatlich finanzierter Pranger des 21. Jahrhunderts entsteht. Vielen Dank.

13.06.2012 2942