Nettokreditaufnahme 2011

Vielen Dank, Frau Präsidentin, so ist es. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Recknagel: Nettokreditaufnahme 2011 Die 2011 zum ersten Mal zur Anwendung kommende neue Fassung von § 18 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) erlaubt die Aufnahme von neuen Schulden, um Einnahmeverluste gegenüber den Vorjahren auszugleichen. Allerdings dürfen diese Schulden nur zum kurzfristigen Ausgleich des Einnahmerückgangs verwendet werden, sie müssen innerhalb von fünf Jahren zurückgeführt werden. Der Tilgungsplan für diese Rückführung ist laut § 18 Abs. 3 ThürLHO verbindlich festzulegen. Für 2011 plant die Landesregierung, die Möglichkeiten der Thüringer Landeshaushaltsordnung voll auszuschöpfen und so 472 Mio. € Schulden neu aufzunehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht der Tilgungsplan für die 472 Mio. € Neuverschuldung aus, die unter Berufung auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 ThürLHO aufgenommen werden sollen? 2. Auf welche Summe wird sich die gesamte Zinsbelastung bis zur vollständigen Rückzahlung dieser 472 Mio. € über die nächsten Jahre voraussichtlich belaufen (bitte Nominalwert 2011 und Realwert zum Jahr der vollständigen Rückzahlungen angeben)? Danke.

13.06.2012 2865