Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) im Zusammenhang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, auch EQR genannt, legt ein System von Niveaustufen fest, über das sich die in Bildungsgängen erzielten Lernergebnisse definieren und über die Deskriptoren Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen allgemein beschreiben lassen. Der EQR stellt die Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit von den in verschiedenen europäischen Qualitätssystemen erworbenen Bildungsabschlüssen her. Mit der Entwicklung des EQR verbunden ist die Empfehlung an die in den Kopenhagener Prozess eingebundenen europäischen Länder, auf freiwilliger Basis nationale Qualifikationsrahmen, auch NQR genannt, zu schaffen, über die sich die in den nationalen Qualifikationssystemen erzielten Lernergebnisse systematisch beschreiben lassen. Durch Zuordnung der NQR-Level zum EQR können Qualifikationen aller Länder vergleichbar werden. Unternehmen werden mit dem EQR in mehrfacher Hinsicht in Berührung kommen. Die grundsätzliche Zuordnung der nationalen Qualifikationsniveaus zum EQR wird durch die staatlichen Gremien geleistet, wobei in Deutschland kontinuierliche Konsultationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vorgesehen sind. Sobald die Instrumente umgesetzt werden, sind Unternehmen als Mitglieder der Prüfungsausschüsse der Kammern auch mit den Levels der EQR und NQR konfrontiert. Dies gilt im Übrigen auch für die Auswahl geeigneter Bewerber. Um die europaweite Lesbarkeit ihrer Bewerbungsunterlagen zu erhöhen, werden Bewerber in nicht allzu ferner Zukunft ihre Qualifikationen mit Verweisen auf die EQR-Levels spezifizieren. Die Umsetzung und Einflechtung der deutschen Abschlüsse im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens harrt seit 2006 ihrer Umsetzung. Selbst wenn seit dem 10.11. vergangenen Jahres ein Papier des Arbeitskreises EQR vorliegt, sind weder die Konsequenzen noch die weiteren Schritte zur Umsetzung erkennbar. Daher unsere Bitte an die Landesregierung, hier im Plenum dazu Stellung zu nehmen. Wir haben uns zudem bewusst dafür entschieden, das Plenum als Rahmen des Berichtersuchens zu wählen, da damit die Bedeutung gerade auch für die Etablierung einer Vergleichbarkeit von Abschlussqualitäten in Europa für Thüringen deutlich wird. Wie die Ausländerbeauftragte der Landesregierung Frau Hess bereits mehrfach in der Presse richtig festgestellt hat, ist es gerade für Thüringen in Zeiten des massiven demographischen Wandels und des weiter steigenden Bedarfs an jungen und qualifizierten Arbeitskräften von enormer Bedeutung. Ich bedanke mich schon jetzt bei der Landesregierung für den folgenden Bericht und hoffe, damit auch ein Signal schnellstmöglicher Umsetzung gesetzt zu haben. Vielen Dank.

13.06.2012 2960