Würdevolle, bedarfsgerechte und verfassungskonforme Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

b) Menschenwürdige soziale Grundsicherung anstelle der nach Medienberichten von Sozialverbänden und Betroffenen als „Verhöhnung“ empfundenen Neufestsetzung des Regelbedarfs

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Argumente sind ja jetzt schon hinreichend ausgetauscht worden. Aber zwei Sachen brennen mir doch noch auf dem Herzen, die würde ich gern noch loswerden wollen. Zum Ersten an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hätte mich ja schon gefreut, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrer Regierungszeit, in der die jetzt von Ihnen so heftig kritisierte Hartz-IV-Regelung eingeführt wurde, würdevolle, bedarfsgerechte und verfassungskonforme Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene beinhaltet, eingeführt hätte. Dass dies nicht der Fall war, zeigt ja das Verfassungsgerichtsurteil und die damit erforderlich gewordene Neuregelung. Und zum Antrag der LINKEN lässt sich sagen, dass es schon einer gewöhnungsbedürftigen Ansicht bedarf, wenn eine erstmalige Erhöhung seit dem es
eingeführt wurde, nach einer erstmaligen Erhöhung der Hartz-IV-Sätze einschließlich der Bildungsgutscheine für Kinder eine Verhöhnung der Betroffenen sein soll. Es ist
mir auch ein Rätsel, wie man sich auch im Bundesrat so lange gegen diese Erhöhung wehrt, dass die Betroffenen noch heute auf die Auszahlung dieses Mehrbedarfs warten müssen. Wenn etwas den Begriff „Verhöhnung“ erfüllt, dann ist es für mich eine parteipolitisch geprägte Verhinderungs- und Blockadepolitik. Vielen Dank.

13.06.2012 2810