Rückkehr zur Rente mit 65

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bisher geltende Renteneintrittsalter von 65 Jahren wurde für Angestellte im Jahr 1911 und für Arbeiter im Jahr 1916 festgelegt. Damals betrug die Lebenserwartung von Männern ca. 45 Jahre und das von Frauen ca. 48 Jahre. Angesichts einer seitdem um mindestens 30 Jahre gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung und deutlich verbesserter Lebens- und Arbeitsbedingungen ist die maßvolle Anhebung – ich betone maßvolle Anhebung - des Renteneintrittsalters um zwei Jahre auf 67 Jahre im Jahr 2030 aus unserer Sicht vertretbar und den Gegebenheiten auch geschuldet. Hinzu kommt die dramatische demographische Entwicklung. Gerade der Antragsteller müsste - und das meine ich jetzt nicht böse und despektierlich - angesichts des Durchschnittsalters auch Ihrer Mitglieder auf der einen oder anderen Veranstaltung Ihrer Partei dieser unumstößliche Fakt bereits auch aufgefallen sein und deswegen ist es ein Thema, was man nicht wegdiskutieren kann. Daraus ergeben sich, wenn man Politik nicht nur als reinen Populismus versteht, auch Konsequenzen im Handeln für die Politik. Die Rente mit 67 ist im Übrigen von einem SPD-Minister, nämlich von Franz Müntefering, umgesetzt worden, der konsequenterweise die Rente mit 67 zum damaligen Zeitpunkt ins Gesetz gebracht hat.

Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung ist aber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich länger arbeiten können. Hierzu muss ein Umdenken in den Betrieben stattfinden. Der Jugendwahn - und das sage ich hier ganz deutlich - der letzten Jahre war falsch. Ältere Arbeitnehmer stellen für die Unternehmen ein bisher nicht hinreichend erkanntes und genutztes Potenzial dar. Wir haben begonnen, da umzusteuern. Als Franz Müntefering im Jahr 2007 die Rente mit 67 durchsetzte, waren 728.000 Menschen, die älter als 60 Jahre alt waren, sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Im März 2010, da war im Übrigen die Krise in Deutschland im vollen Gange, hatten über 1 Mio. Menschen im Alter von über 60 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das ist ein Zuwachs von 38 Prozent. Allerdings muss der Gesetzgeber bestehende beschäftigungsweite Hindernisse für ältere Arbeitnehmer ausräumen. Das gilt insbesondere für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Hier brauchen wir mehr Flexibilität. Eine längere Erwerbsteilhabe, das zeigen die Erfahrungen zum Beispiel in skandinavischen Ländern, wird am besten dann gelingen, wenn die Versicherten auf der Basis einer freien Entscheidung selbst bestimmen können, ob und in welchem Umfang sie im Alter noch tätig sein wollen. Abschläge bei einem vorgezogenen Renteneintritt und Zuschläge bei einem späteren Renteneintritt stellen sicher, dass die individuellen Entscheidungen beitragsneutral erfolgen. Denn klar ist auch eines: Viele Ältere wollen in Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin aktiv bleiben. Sie wollen sich nicht aus der Gesellschaft verabschieden, nur weil sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Davon profitieren nicht nur sie selber durch Selbstwertgefühl und gesellschaftliche Anerkennung. In einer Gesellschaft mit immer weniger jungen und immer mehr älteren Menschen ist ohne freiwilliges Engagement Älterer die demographische Herausforderung nicht zu meistern. Es eröffnen sich aus unserer Sicht viele Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Es kommt darauf an, sie verantwortungsvoll zu nutzen. Noch eine kleine Bemerkung am Rand, Frau Jung, weil Sie es vorhin angesprochen hatten, zur Lohnund Rentenentwicklung. Dazu zwei oder vier Zahlen: Im Jahr 1999 betrug in Thüringen das durchschnittliche Arbeitnehmerentgelt Netto 23.829 €. Im Jahr 2009 - also zehn Jahre später - 27.510 €. Denselben Unterschied haben wir auch in den Bruttolöhnen. Und dieses nur noch mal zur Bekräftigung, anhand der Bruttolöhne werden die Renten errechnet und nicht auf der Basis eines Nettoentgelts. Das die tatsächlichen Löhne und Gehälter, die zur Verfügung stehen, niedriger sind, da gebe
ich Ihnen recht. Aber das ist kein Grund, weil die Unternehmer den Arbeitnehmern weniger Lohn und Gehalt zahlen, sondern weil der Staat sich bis zum Ende immer mehr Geld genommen hat. Und dass im Übrigen die Rente mit 67 schon eine indirekte Rentenkürzung ist, das haben wir damals schon gesagt. Vielen Dank.

13.06.2012 2919