Rede zum Gesetz zur Aufhebung der Stiftung „FamilienSinn“

Vielen Dank, Frau Präsidentin, nach § 2 Artikel 5 des Thüringer Familienfördergesetzes ist es Zweck der Stiftung FamilienSinn Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen. Dazu hat der Freistaat Thüringen 34 Mio. € als Stiftungskapital in das Grundstockvermögen eingebracht. Jährlich wird die Stiftung zudem mit rund 120.000 € bezuschusst, um vor allem die Verwaltungs- und Personalkosten der Stiftung zu decken. Die Stiftung FamilienSinn ist aus unserer Sicht jedoch aus mehreren Gründen abzulehnen, die ich Ihnen im Folgenden darlegen möchte. Es sprechen mindestens drei Faktoren gegen die Stiftung. Erstens: Aufgabe des Primats der Politik. Familienpolitik sowie familienpolitische Maßnahmen sind originäres Handlungsfeld einer parlamentarisch kontrollierten Landesregierung. Die Stiftung wird zwar durch einen Stiftungsrat kontrolliert, entzieht sich aber sowohl in der Wahl der Familienförderprogramme als auch in der Ausgestaltung dem Einfluss der Landespolitik. Zweitens: Die Stiftung schafft teure Doppelstrukturen. Familienpolitik im Freistaat Thüringen ist originäres Aufgabenfeld des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, dem, wie wir wissen, Frau Ministerin Taubert und der Staatssekretär Dr. Schubert vorstehen. Das Ministerium hält zur Ausarbeitung, Ausführung, Koordination und Evaluation familienpolitischer Maßnahmen die Referate 31, 32 und 33 mit einem entsprechenden Mitarbeiterstab vor und ist somit sowohl fachlich als auch personell in der Lage, die ihm zugewiesenen Aufgaben der Familienförderung vollumfänglich zu erfüllen. Die jährlichen Zuschüsse zum Verwaltungs- und Personalhaushalt in Höhe von ca. 120.000 € sind daher aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen. Der dritte Grund: Die Stiftung ist ungerecht für nachfolgende Generationen. Der Freistaat Thüringen ist aktuell mit ca. 17 Mrd. € verschuldet. Die Stiftungssumme aus dem Landeshaushalt in Höhe von 34 Mio. € muss somit jährlich hochverzinst durch das Land getilgt werden. Das Ziel der Stiftung, familienpolitische Maßnahmen aus dem Kapitalertrag des Stiftungsvermögens zu finanzieren, muss als kontraproduktiv angesehen werden, da die Zinsen zur Schuldentilgung in der Regel weit höher sind als die Zinsen aus einem Kapitalertrag. Bei einer angenommen niedrigen Schuldzinshöhe von ca. 5 Prozent belastet das aus Schulden finanzierte Stiftungsvermögen den Landeshaushalt jährlichmit einer Summe von ca. 1,7 Mio. €. Dieses Geld steht dem Landeshaushalt zur Förderung familienpolitische Maßnahmen und Programme nicht zur Verfügung. Zudem schränkt die steigende Tilgungsschuld des Landeshaushalts den politischen Gestaltungsspielraum von zukünftigen Generationen ein. Aus diesen Gründen muss die Stiftung FamilienSinn aufgelöst und deren Vermögen in die Tilgung der Schulden des Freistaats fließen, um so auch nachfolgenden Generationen genügend finanziellen und politischen Gestaltungsraum zur Lösung zukünftiger Probleme zu erhalten. Eine solide Haushalts- und Wirtschaftspolitik ist aus unserer Sicht die beste Form einer gut funktionierenden Sozialpolitik. Vielen Dank.

08.01.2011 3073