Mündliche Anfrage zum Landesarbeitsmarktprogramm

Auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit heißt es zum Landesarbeitsmarktprogramm: „Über das Landesarbeitsmarktprogramm will das Wirtschaftsministerium künftig Arbeitsuchenden mit Vermittlungshemmnissen zusätzliche Unterstützung anbieten. Ziel ist die berufliche Integration, der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und generell eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Insgesamt soll das Programm zusätzlich 3.500 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt oder in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bringen.“
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet sich die genaue Angabe - sprich 3.500 - der zusätzlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt zu vermittelnden Personen?

2. Auf welche Gesamtlaufzeit ist das Landesarbeitsmarktprogramm angelegt?

3. Welche Mittel sollen dafür in den folgenden Haushalten angesetzt werden?

4. Soll das Landesarbeitsmarktprogramm evaluiert werden? Wenn ja, wann, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und zu welchen Kosten soll dies geschehen?

Antworten auf der Seite 2413, 2414: http://www.parldok.thueringen.de/Parldok/

07.01.2011 3041