Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1092. Durch Beschluss des Landtags vom 17. Juni 2010 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Erhöhung des Blindengeldes um 50 € auf dann monatlich 270 €.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 8. Sitzung am 18. Juni und in der 9. Sitzung am 12. August beraten. Er hat zu dem Gesetz ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Mit Mehrheit ist die Beschlussempfehlung ausgesprochen worden, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.

2. Rede im Anschluss

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der heute in zweiter Lesung zu beratende Gesetzentwurf der Landesregierung schließt ein langes Kapitel zum Teil kontroverser Diskussionen hier in diesem Haus ab. Da wir bereits im Juni-Plenum unsere Zustimmung signalisiert haben, möchte ich heute nur ganz kurz auf die Argumente eingehen, die uns dazu bewogen haben.

Die von Frau Taubert verantwortete Erhöhung des Blindengeldes um 50 € auf 270 € findet generell unsere Zustimmung. Gerade, wenn man sich bewusst macht, dass blinde Menschen erheblich mehr blindheitsbedingte
Aufwendungen haben, wenn sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben wollen, dann ist die Anhebung kein Akt der Gnade, sondern schlichtweg ein Akt der Vernunft und der Gleichberechtigung. Die Kosten in Höhe von 1,7 Mio. € sind aus unserer Sicht vertretbar. Nur - und darauf weise ich wiederholt hin - muss die Landesregierung im Sinne einer ordentlichen und nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik auch sagen, wo sie dieses Geld einsparen will.

Es kann nicht sein, dass sie diese richtige und notwendige Maßnahme einfach unter der Rubrik „Neuverschuldung“ abbucht.

Wenn wir einmal bei den Finanzen sind und auch
die Haushaltsberatungen für 2011 wieder anstehen, will ich nur auf zwei Punkte verweisen. Mir fallen da wieder das Landeserziehungsgeld und das Landesarbeitsmarktprogramm ein. Das sind Programme, die aus unserer Sicht nicht zielführend sind und zum Teil auch eine Doppelförderung darstellen. Dieses Geld könnte in ausreichendem Maße sowohl für die blinden Menschen als auch für den Verband der Gehörlosen, den wir gerade gehört haben, aber auch generell für Menschen mit Behinderungen
eingesetzt werden.

Denn Schulden bedeuten immer auch Zinsen, und Zinsen - die meisten wissen es, denke ich – sind nichts anderes als potenzielles Investitionskapital, welches zukünftigen Haushalten noch vor deren Aufstellung entzogen wird. Dies spüren nicht wir, sondern die Anspruchsberechtigten zukünftiger Generationen.

Vielleicht wird den Kollegen der anderen Fraktion jetzt bewusst, warum wir permanent auf die Einhaltung fiskalischer Vernunft drängen. Denn nur mit einer vernünftigen Haushaltspolitik ist eine gute Sozialpolitik auch und vor allem für nachfolgende Generationen überhaupt finanzierbar. Vielen Dank.



15.09.2010 3153