Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der uns heute vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung schließt ein langes Kapital kontroverser Diskussionen hier in diesem Hause ab. Das ist gut so. Die nun von Frau Ministerin Taubert, die leider jetzt hier nicht im Plenum ist, angesprochene Erhöhung des Blindengeldes von 50 € auf 270 € findet dabei grundsätzlich erst einmal unsere Zustimmung. Gerade wenn man sich bewusst macht, dass blinde Menschen erhebliche Mehraufwendungen haben, wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen, dann ist diese Anhebung kein Akt der Gnade oder eines Almosens, sondern schlichtweg ein Akt der Vernunft und der Gleichberechtigung für diese Menschen.

Wenn man sich zudem vergegenwärtigt, dass der Mensch ca. 80 Prozent seiner Informationen über das Auge aufnimmt und diese Informationen blinden Menschen ohne Hilfsmittel entgehen würden, wird einem bewusst, dass ein Betroffener erhebliche Mehraufwendungen zu leisten hat, will er aktiver Teil unserer Gesellschaft sein. Dies wiederum hat zur Folge, dass blinde Menschen in nahezu allen Lebenslagen auf Assistenz oder Blindenhilfsmittel angewiesen sind.

Weder menschliche Assistenz noch Blindenhilfsmittel der Betroffenen sind dabei aber ohne finanzielle Mehraufwendungen zu erhalten. Für ganz normale Verrichtungen benötigt ein Blinder spezifische Hilfsmittel, die in der Regel weitaus teurer sind, als allgemein übliche Gebrauchsgegenstände. Beispiele sind Computerprogramme, die spezielle Texte oder Inhalte von Webseiten vorlesen, das sind sprechende Haushaltswagen, sprechende Mikrowellen und vieles andere mehr. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Armbanduhren mit tastbarem Zifferblatt oder auch Wecker mit denselben Ausführungen.

Wollen blinde Menschen sportliche oder kulturelle Veranstaltungen besuchen, so müssen sie eine Begleitperson oder ein Taxi in Anspruch nehmen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Besuche bei Verwandten oder Freunden. Hier könnte ich beliebig weitere Beispiele nennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es zeigt sich also, dass die Proteste der Betroffenenverbände mit ihren 45.000 Unterschriften nicht etwa einem schamlosen Anspruchsdenken entspringen, sondern schlichtweg berechtigte Forderungen an das soziale Gemeinwesen waren. Die FDP hat schon 2005 ihr Unverständnis gegenüber der damaligen CDU-Position bekundet, nicht nur, weil sie damals genau das Gegenteil gemacht hat, was sie in ihrem Wahlprogramm versprochen hat, sondern weil das aus unserer Sicht falsch war. Deshalb ist es gut, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt dem Vorschlag ihres jetzigen Koalitionspartners folgt und das begrüßen wir.

Ich muss aber auch sagen, es gehört Größe dazu, zuzugeben, dass man sich geirrt hat und von besseren Argumenten überzeugen ließ. Nur sollte das die CDU auch einmal öffentlich bekunden und nicht nur kleinlaut hinter vorgehaltener Hand irgendetwas von Koalitionsvertrag murmeln. Wenn Ihnen das gelänge, dann hätten Sie mit Sicherheit das gesamte Haus auf Ihrer Seite.

Meine Damen und Herren, die Kosten in Höhe von 1,7 Mio. € sind aus unserer Sicht vertretbar, nur muss die Landesregierung im Sinne einer ordentlichen und nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik auch sagen, wo sie dieses Geld einsparen will. Es kann nicht sein, dass diese sicherlich richtige Maßnahme einfach unter der Rubrik Neuverschuldung abgebucht wird. Wir haben so manchen Vorschlag - der eine oder andere Kollege und Kollegin wird sich erinnern – in der Haushaltsberatung dazu gemacht. Ich will nur noch mal auf das Landeserziehungsgeld verweisen. Das wären entsprechende Mittel, die im Haushalt freigemacht werden könnten.

Wir werden nicht müde, deutlich zu machen, dass allein durch die Schuldenpolitik dieser Landesregierung in diesem Haushalt in Zukunft Jahr für Jahr bei einem angenommenen Zinssatz von 4,5 Prozent mindestens 37 Mio. € im Jahr Zinsen gezahlt werden müssen. Wir reden über Zinsen und nicht über Tilgung. Diese Zinsbelastung ergibt sich allein aus der Schuldenmacherei in diesem Haushalt von rund 820 Mio. €. Für dieses fehlende Geld könnten so einige Bedürftige und viele soziale Gruppen dauerhafte Unterstützung erhalten. Sie werden noch sehen, dass dies eine der letzten Maßnahmen von Unterstützung von sozial Benachteiligten war, die sich Thüringen in Zukunft leisten wird. Und das - ich sage es noch einmal - ist das Ergebnis der Schuldenpolitik dieser Landesregierung.

Vielleicht wird den Kollegen der anderen Fraktion jetzt bewusst, warum die FDP ständig auf die Einhaltung fiskalischer Vernunft drängt. Denn nur eine vernünftige Haushaltspolitik ist auch eine gute Sozialpolitik auch und vor allem für nachfolgende Generationen. Vielen Dank.

23.07.2010 3159