„Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger 2010“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Herr Pidde, noch einmal muss ich es Ihnen sagen, ich habe das schon vor ein paar Wochen gemacht, es war die alte schwarzrote Bundesregierung, die genau diesen Beschluss am Ende ihrer letzten Legislaturperiode gefällt hat - nur noch mal zur Klarstellung. Dies ist gegen den expliziten Willen der FDP geschehen, auch das mache ich noch einmal deutlich. Auch das muss heute noch einmal gesagt werden, weil, wenn wir darüber diskutieren, sollten wir zuallererst einmal bei der Wahrheit bleiben, Herr Pidde.

Von Anfang an sollten mit der Entscheidung von CDU und SPD - so die gemachten Zusagen gegenüber den Kommunen - die Kommunen entlastet werden. Man redete damals von 2,5 Mrd. €. Das glatte Gegenteil ist bisher eingetreten. Daran können Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass eine gute Absicht noch lange nicht zu einem richtigen politischen Handeln führen muss. Mehr noch, Sie können daran erkennen, dass das bloße zentralistische Planen über die Köpfe von Betroffenen hinweg das genaue Gegenteil dessen bewirkt, was ursprünglich beabsichtigt war. Aber auch das will ich nicht verhehlen, das sollten sich auch die Kollegen der LINKEN zu eigen machen, die normalerweise für alles eine zentralistische Lösung parat haben und jetzt die entstandenen zusätzlichen Kosten einzelner Kommunen – das gebe ich zu - berechtigt kritisieren.

Die FDP hat bereits in den vergangenen Jahren mehrfach auf den Konstruktionsfehler hingewiesen, den Bundeszuschuss ausschließlich nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu bemessen. Wir haben zwar das Ziel unterstützt, im Interesse der Kommunen eine gewisse Planungssicherheit zu schaffen, doch die Ausrichtung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften hielten wir für falsch. Es zeigt sich jetzt, dass wir recht behalten haben.

Nach wie vor sind die Bedarfsgemeinschaften als Bezugsgröße ungeeignet, die tatsächlichen Verhältnisse abzubilden. Ein Singlehaushalt verursacht nun einmal stets geringere Miet- und Heizkosten als eine Großfamilie. Arbeitet man hier mit einem Mittelwert über alle Größen, dann sind automatisch diejenigen Kommunen benachteiligt, in denen strukturell mehr kinderreiche Familien leben. Die Ballungsräume mit einer Vielzahl von Singlehaushalten, die eine höhere Anzahl an Personen in Bedarfsgemeinschaften aufweisen, werden da massiv begünstigt. Dies kann nicht im Sinne einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Kommunen sein.

Die Auswirkungen dieser verfehlten Praxis werden deutlich, wenn man sich mal die Mühe macht und sich die tatsächlichen Kostenstrukturen ländlicher Kommunen etwas genauer ansieht. Für meine ländlich geprägte Heimatregion, den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, bedeutet die Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft von bisher 26 auf dann gültige 23,6 Prozent Mindereinnahmen in Millionenhöhe. Was für Berliner Finanzpolitiker kaum erwähnenswert ist, wird vor Ort sofort spürbar, wenn Kita-Gebühren erhöht, Schwimmbäder geschlossen werden müssen oder das Geld für die Sanierung des Spielplatzes nicht mehr zur Verfügung steht. Allein für den Freistaat Thüringen summieren sich die Einnahmeverluste auf voraussichtlich mehr als 10 Mio. €. Dazu hat im Übrigen auch die alte CDU-geführte Landesregierung ihr Scherflein damals beigetragen, als sie im Jahr 2008 im Bundesrat der Streichung trotz der Warnung durch den Thüringischen Landkreistag zugestimmt hat.

Zukünftig muss sichergestellt werden, dass die Unterkunftskostenbeteiligung des Bundes mit steigenden Unterkunftskosten größer wird und nicht wie derzeit durch die Kopplung an die Bedarfsgemeinschaften weiter abnimmt.

Die den Kommunen zugesagte dauerhafte Entlastung hat sich bisher in ihr klares Gegenteil verkehrt. Die FDP hat immer deutlich gemacht und macht es weiterhin, dass hier nur ein Lösungsansatz der richtige sein kann. Es müssen endlich die tatsächlich entstandenen Kosten als Maßgröße für die Bundesbeteiligung gelten und nicht wie bisher als Bezugsgröße die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften.

Anders werden wir diese Angelegenheit nicht lösen können. Und auch das sage ich im Hinblick auf Berlin: Der Bund hat den Kommunen die Aufgaben übertragen, also muss er auch für die Kosten geradestehen und kann die Kommunen in der Situation nicht allein lassen. Abschließend wäre es schön, wenn sich die Bundesländer nach dem Anruf des Vermittlungsausschusses endlich einig werden könnten. Denn dann trifft die Gesetzeslage die Intentionen gerechter, liberaler Finanzpolitik im Sinne eines wirkungsvollen Konnexitätsprinzips. Vielen Dank.

27.04.2010 3269