„Optionskommunen nach § 6 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Thüringen erhalten und ausweiten“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.01.2005 wird in Deutschland im Bereich des SGB II das Modell der Optionskommune als eine Alternative zur Regelung der Arbeitsgemeinschaft von Kommunen und Arbeitsagenturen, also der ARGEn, getestet - ich sage es hier bereits an dieser Stelle ganz deutlich -, dies in überwiegendem Maß mit Erfolg. Als Optionskommune ist ausschließlich die Stadt oder der Landkreis für die Betreuung und Vermittlung von Hartz-IV Empfängern zuständig. Für das von den Kommunen ausgezahlte Arbeitslosengeld II und die Verwaltungskosten kommt der Bund auf. Im Gegensatz zur Struktur der ARGEn kümmern sich die teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte hierbei aber selbständig auch um die Vermittlung von Arbeitslosen.

Der Zeitraum für das Optionsmodell ist allerdings vom Gesetzgeber bis zum 31.12. begrenzt worden. Dabei war eine Verlängerung der Regelung bis 2013 bereits Bestandteil der alten Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD.

Das Bundesarbeitsministerium hatte dies damals fest zugesagt, weil eine einheitliche Bewertung der Optionskommunen zwischen den damaligen Koalitionären nicht zustande gekommen ist. Im Streit um die Reform der Jobcenter zog der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, SPD, seine bereits gegebene Zusage für die Verlängerung zurück. Soweit der Stand der Dinge. Insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 hat die Diskussion um die Zukunft der Optionskommunen neu entfacht, obwohl das Optionsmodell nicht Streitgegenstand war. Um es sehr deutlich zu sagen: Ganz gleich ob die Form der ARGEn oder das Modell der Optionskommunen, für uns hat die Leistung aus einer Hand Priorität für die Betroffenen.

Für die FDP steht die möglichst schnelle und effiziente Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in ein neues, qualitativ hochwertiges Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Dazu wollen wir die Optionskommunen erhalten, ausweiten und stärken. Dies bedeutet zum einen mehr Verantwortung für die Kommunen und es muss politisch gewollt sein. Es darf keine Notlösung sein. Städte und Landkreise können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen aus unserer Sicht besser gerecht werden. Warum? Weil sie näher an den Betroffenen sind und bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die zentralistische Bundesagentur für Arbeit. Von Vorteil sind außerdem die gute Ortskenntnis und der enge Kontakt von Kämmerern und kommunalen Wirtschaftsförderern zu den örtlichen Arbeitgebern, wohl wissend, dass die optionswilligen Kommunen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um qualitativ hohe Mindeststandards erfüllen zu können. Noch ein Wort zur Bundesanstalt für Arbeit. Wenn Heinrich Alt - wenn Sie es nicht wissen, Heinrich Alt ist Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Arbeit - zum Faktor Zeit mit seinen Aussagen - und jetzt zitiere ich: „Eng wird es auf jeden Fall. Jede Kommune, die sich um eine Option bewirbt, muss sich darüber im Klaren sein, dass sie in kürzester Zeit andere Software benötigt, Daten eingeben, Akten übernehmen, Liegenschaften und qualifiziertes Personal von 2011 an verfügbar haben muss. Das ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand.“ - das Messer an die Brust der optionswilligen Kommunen setzt, dann muss selbstverständlich für diese eine Übergangsregelung geschaffen werden.

Wir müssen das gesamte System jetzt zukunftssicher gestalten. Dazu gehört aus unserer Sicht die Erhaltung und Ausweitung der Optionskommunen. Städte und Landkreise müssen die Wahlmöglichkeit haben, unter den gegebenen örtlichen Voraussetzungen die für sie effizienteste, bürgerfreundlichste und zielorientierteste Form der Umsetzung des SGB II selbst zu bestimmen.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Erhaltung und Erweiterung der Optionskommunen einzusetzen.

Zum Schluss noch ein paar Worte in Richtung Sozialdemokratie. Nachdem die Union in Berlin nun auf die FDP-Forderung zu einer Verfassungsänderung bei der Regelung des SGB II eingegangen ist, muss die SPD jetzt beweisen, ob sie zu ihren Aussagen steht.

Nachdem sie es in der schwarzroten Koalition in Berlin nicht geschafft hat, eine entsprechende Verfassungsänderung durchzusetzen, kann sie nun ihren Worten Taten folgen lassen und im Bundestag sowie im Bundesrat, Herr Machnig, einer Grundgesetzänderung zustimmen. Vielen Dank.

23.03.2010 3315