Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Marian Koppe, kritisiert die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses

Erfurt. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Marian Koppe, kritisiert die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, der die Annahme des Landeskrankenhausgesetzes empfiehlt. "Angesichts des Inhaltes, kann niemand ernsthaft in Jubel ausbrechen. Anspruch und Wirklichkeit des Gesetzes klaffen weit auseinander", ist sich der Liberale sicher. Die Diskussion um die Einführung zusätzlicher Qualitätskriterien stößt bei den Liberalen ohnehin auf Kritik. "Die bestehenden Bundesvorgaben sind völlig ausreichend, um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung in Thüringen zu sichern - und das Gesetz selbst ein wortreiches Placebo", sagt Koppe.

"Der Vorstoß, zusätzliche Qualitätskriterien einzuführen, aber keine einzigen Qualitätsstandard verbindlich im Gesetz - sondern später per Verordnung - vorzugeben, öffnet der Landesregierung die Möglichkeit, parlamentarisch unkontrollierte Standards einzuführen, die ein Krankenhaus letztlich gar nicht einhalten könne", so der liberale Gesundheitspolitiker. "Wenn ich eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen will, muss ich für einen optimalen Personalzugang - also genügend Ärzte - und für die neueste medizintechnische Ausstattung der Häuser sorgen. Das die Landesregierung die Investitionspauschalen für die Krankenhäuser um knapp 50 Prozent gekürzt hat, zeigt, dass eine große Lücke zwischen verbalem Anspruch und tatsächlichem Handeln liegt." OTZ


18.01.2014 OTZ - Ostthüringer Zeitung