Regelung der Samstagsarbeit im Handel erneut vertagt

von Florian Girwert

Erfurt. Erneut ist seit Beginn des Jahres angekündigte Verordnung zur Regelung der Ausnahmen bezüglich der Samstagsarbeit im Einzelhandel verschoben worden (TLZ berichtete mehrfach). Das Thema wurde von der Tagesordnung des Sozialausschusses im Landtag gestrichen - diesmal auf Geheiß der FDP.

Die sieht ihre Zweifel am vorliegenden Verordnungsentwurf bestätigt. Es liege mittlerweile ein entsprechendes Gutachten der Landtagsverwaltung vor. Deshalb sehe die Fraktion "unsere grundlegende Kritik an dem Entwurf bestätigt", sagte Fraktionschef Uwe Barth. Gegen das Gesetz, das die Arbeit der Beschäftigten im Einzelhandel an wenigstens zwei Samstagen im Monat verbietet, bereitet die Fraktion zudem eine Normenkontrollklage vor.

Zentrales Element der Verordnung soll sein, Betriebe mit fünf oder weniger Mitarbeitern als Einzelfälle anzusehen und sie von der Samstagsarbeitsregelung auszunehmen. Das aber widersprechen den grundlegenden Anforderungen an eine Gesetzgebung, der Ausnahmefall werde zum Regelfall gemacht. "Ein Gesetz hat aber den Regelfall abzubilden und die Verordnung lediglich die Ausnahme", sagte Marian Koppe. Der sozialpolitische Sprecher der Liberalen im Landtag gab an, dass auch das Thema des Gutachtens aus der Landtagsverwaltung sei.

Wirklich beruhigen kann das andauernde Gezänk zwischen den Landtagsfraktionen indes bei den betroffenen Händlern niemanden: "Für den Landtag ist das eine Blamage", sagte Gerald Grusser. Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt ist hörbar erregt, als er auf das Problem angesprochen wird. Bereits im Januar habe die Kammer den Gesetzgeber darauf aufmerksam gemacht, dass er höchstwahrscheinlich seine Kompetenzen überschritten habe, nur Wochen später sei ein entsprechendes Gutachten vorgelegt worden, doch man befinde sich seit Jahresbeginn im rechtsfreien Raum.

Taktische Spiele vor Weihnachten

Dass Sozialministerin Heike Taubert (SPD) darauf hinweise, dass man bis zum Vorliegen der Verordnung keine Sanktionen aussprechen werde, sofern das Gesetz nicht eingehalten wird, helfe nicht weiter. "Was soll ich denn den Unternehmern raten, wie sie damit umgehen sollen", fragt Grusser verärgert. "Wenn nämlich jemand gegen die Umsetzung klagt - und das können ja auch Mitarbeiter oder die Gewerkschaft sein - , dann gilt das Gesetz", sagt er. Selbst wenn die von der Landtagsmehrheit beschlossene Regelung mit großer Wahrscheinlichkeit illegal sein.

"Fakt ist, es muss jetzt endlich einmal was passieren." Die FDP sage, das Gesetz sei Quatsch, wenn die Verordnung es quasi ausheble. "Damit hat sie recht, denn es wird ja durch die vorgesehene Ausnahmeregelung ad absurdum geführt", sagte der IHK-Chef. Stattdessen gelinge es den Fraktionen im Landtag nicht, die eigenen Fehleranzuerkennen. Manche Vertreter der Interessen des Handels sprächen bereits von einer Bananenrepublik. "Kein Rückgrat" habe die Politik in dieser Angelegenheit. Fehler könnten schließlich auch dort vorkommen, aber korrigiert müssten sie dennoch werden. "Stattdessen erleben wir parteitaktische Spielchen auf dem Rücken des Einzelhandels." Erschwerend komme hinzu, dass das Weihnachtsgeschäft vor der Tür stehe.

Ähnlich entsetzt ist Knut Bernsen. Der Geschäftsführer des Thüringer Einzelhandelsverbandes macht allerdings nicht viele Worte um seine Meinung zum seit beinahe einem Jahr schwebenden Verfahren: "Völliges Unverständnis" gibt es von seiner Seite. Belastet werde durch die Anhaltende Unsicherheit ja auch die Arbeitnehmerseite - zunehmend müssten Aushilfen für Vollzeitkräfte eingesetzt werden. Immerwieder werde aber vom Landtag Angekündigtes nicht eingehalten, die Verordnung sei erst zeitnah, dann im Frühjahr und dann bis zur Sommerpause angekündigt gewesen, "passiert ist aber jedes Mal nichts."



16.11.2012 TLZ - Thüringische Landeszeitung