Erfurt-Die FDP-Landtagsfraktion will noch in diesem Jahr wegen der umstrittenen Samstagsregelung im Ladenöffnungsgesetz vor das Thüringer Verfassungsgericht ziehen. Da fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter Rechtsunsicherheit im Handel bestehe, werde die FDP im Dezember Normenkontrollklage gegen das Samstagsarbeitsverbot einreichen, kündigte Fraktionschef Uwe Barth am Donnerstag an. Zuvor war das Thema erneut im Sozialausschuss verschoben worden. Die Koalitionspartner CDU und SPD haben sich bislang auf keinen Kompromiss bei der Arbeitszeitregelung geeinigt. Nach dem seit diesem Jahr geltenden Gesetz stehen Beschäftigten zwei freie Samstage pro Monat zu. Eine danach von Sozialministerin Heike Taubert (SPD) vorgelegte und heftig umstrittene Verordnung lässt weitgehende Ausnahmeregelungen zu - unter anderem für kleine Handelsbetriebe mit maximal fünf Beschäftigten sowie für diejenigen Beschäftigten, die eine Fünf- Tage-Arbeitswoche haben. Mit der Verordnung werde die Ausnahme zur Regel, erklärte FDP-Parlamentarier Marian Koppe. Die Linke-Abgeordnete Karola Stange kritisierte das Koalitionsgeplänkel. Der seit Monaten anhaltende unklare Zustand sei für Unternehmen wie Beschäftigte unhaltbar. dpa

16.11.2012 Freies Wort