SPD, Grüne und Thüringer FDP lehnen Betreuungsgeld ab

Erfurt/Berlin:Die CSU will es, die CDU muss es wollen, die FDP schüttelt den Kopf, steht aber im Wort - und die anderen Parteien schütteln den Kopf. Das ist der Stand bei der Betreuungsgeld-Debatte. Jetzt haben elf Landes-Familienminister, darunter auch die Thüringerin Heike Taubert SPD zu dem Gesetzentwurf des Bundes Nein gesagt. Und die Thüringer FDP pflichtet bei: Für Marian Koppe, den familienpolitischen Sprecher der FDP Landtagsfraktion, geht es bei dem Vorstoß der CSU um "ungelegte Eier". Die Union, die Eltern monatlich 150 Euro dafür bezahlen möchte, dass sie ihr Kleinkind nicht in eine Tagesstätte schicken, müsse sich "erst einmal selbst einig werden und als Diskussionsgrundlage ein Konzept vorlegen, das ausfinanziert ist und das den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht" machte Koppe deutlich. Die vom Bundesjustizministerium geäußerten verfassungsrechtlichen Vorbehalte stimmen bedenklich. "Verfassungsfestigkeit ist das Mindeste, was wir erwarten dürfen", sagte er.

An der Kompetenz des Bundes für diesen Bereich haben auch die rotgrünen Familienminister der Länder ihre Zweifel. Für Koppe gilt: "Wir brauchen keine weitere soziale Wohltat. Wir brauchen mehr Effizienz in der Familienförderung. Eine generationsgerechte Familienpolitik spart heute ineffektive und nutzlose Programme ein". Das Betreuungsgeld setze in einem modernen familienpolitischen Umfeld dagegen die völlig falschen Anreize. "Ziel liberaler Familienpolitik ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, zum Beispiel indem Kinderbetreuungszeiten verlängert und die Rückkehr von jungen Müttern in den Beruf erleichtert werden. Deshalb müssen Betreuungsangebote, die immer auch Angebote zur Erziehung und zur Bildung unserer Kinder sind, weiter ausgebaut werden" macht er deutlich. Fast könne er damit auf einer Linie mit der SPD liegen: doch Koppe hält deren "Aufbegehren für unredlich" - und erinnert an das "Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren", das am 10. Dezember 2008 in Kraft getreten sei. Dort heiße es "dem § 16 wird folgender Ansatz angefügt: ab 2013 soll eine monatliche Zahlung zum Beispiel Betreuungsgeld eingeführt werden" zitiert Koppe. Das war zu Zeiten der schwarz-roten Regierung im Bund.

Das Betreuungsgeld sei also "von genau jener Partei in der Regierung mit vorbereitet worden, die heute in der Opposition dagegen ist" wundert sich Koppe.





27.08.2012 TLZ - Thüringische Landeszeitung