Gesundheitspolitik

Neuer Gesetzentwurf zu Krankenhäusern stammt zu wesentlichen Teilen aus dem Jahr 2008

Von Hartmut Kaczmarek

Erfurt. Manchmal gibt es ja in der Politik auch so etwas wie ein deja` -vu-Erlebnis. Schon mal gesehen oder gelesen heißt das. Das ging vielen so, als ihnen in diesen Tagen der neue Referentenentwurf zum Thüringer Krankenhausgesetz auf den Tisch flatterte. Die Experten kannten große Teile davon bereits. Denn sie stammen aus dem Jahr 2008, als das Gesundheitsministerium - die damalige Ministerin hieß übrigens Christine Lieberknecht - einen ähnlichen Entwurf schon einmal vorlegte. "Dass das Ministerium den heftig umstrittenen Entwurf aus dem Jahr 2008 nahezu unverändert erneut zur Diskussion stellt, ist unglaublich", empört sich Marian Koppe, der gesundheitspolitische Sprecher der FDPFraktion. Das stößt bei den Liberalen auf um so mehr Unverständnis, weil bereits Lieberknecht mit ihrer Vorlage scheiterte. Der Widerstand aller gesundheitspolitischen Akteure war damals so groß, dass das Gesundheitsministerium den Vorstoß wieder einkassierte. Seinerzeit wurde allerdings den Betroffenen versprochen, diesen Entwurf grundlegend zu überarbeiten.

"Schublade auf. Gesetz raus"

Bei diesem Versprechen blieb es allerdings. "Das Ministerium scheint nach dem Grundsatz, Schublade auf, Gesetzentwurf raus, zu handeln. Das klingt eher nach Kai aus der Kiste denn nach einem fairen Bemühen um eine tragbare Lösung", so Koppe weiter. Verschlafen habe man bei diesem Griff ins Archiv offenbar auch mittlerweile erfolgte bundesweite Änderungen und höchstrichterliche Entscheidungen, wie beispielsweise den Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan. Eine kalte Dusche für das Ministerium ist auch das Votum der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft. Die Experten dort haben den Entwurf aus dem Hause Taubert ebenfalls geprüft und kommen zu dem vernichtenden Resultat: "Über die bestehenden Regelungen zur Qualitätssicherung hinaus wird kein weiterer Regelungsbedarf gesehen. Bereits heute unterliegt die Krankenhausversorgung einer Vielzahl bundes- und berufsrechtlicher Vorschriften zur Qualitätssicherung, deren Umsetzung im Krankenhausalltag gelebte Praxis ist und die ausführlich dokumentiert wird." Mit anderen Worten: Es besteht überhaupt kein Bedarf an weiteren Regelungen. Zu schwammig sind den Experten der Krankenhäuser manche Begriffe. Beispielsweise, wenn dort von einer "gesicherten Qualität" die Rede ist, ohne dass das näher beschrieben wird.

Es fehlt an Fachpersonal

Auch die Begründung des Sozialministeriums, warum das Gesetz jetzt überarbeitet werden muss, lässt den Staub ahnen, der sich im Archiv auf das Papier gesetzt hat. Da wird als Hauptbegründung angeführt, dass seit dem 1. Januar 2004 eine grundlegende Neuregelung des Vergütungssystems für die Krankenhäuser gelte. Danach wird nicht mehr der von den Patienten im Krankenhaus verbrachte Tag bezahlt sondern die konkrete Leistung. "Immerhin schön, dass man das auch schon im Ministerium festgestellt hat", ätzt ein Thüringer Gesundheitsexperte. Das gilt dann auch für den zweiten Grund, nämlich die Novellierung der ärztlichen Weiterbildungsordnung, die immerhin schon am 29. März 2005 erlassen wurde, vor mehr als sieben Jahren also. Bei Marian Koppe, dem liberalen Landtagsabgeordneten, ruft dieses neue, alte Gesetz nur Kopfschütteln hervor. "Es ist doch völlig absurd, die bewährte und über Jahre gewachsene Krankenhausstruktur in Thüringen derart zu gefährden. Wir werden uns gegen jeden wehren, die Eigen- und Entscheidungsverantwortlichkeit der Krankenhäuser
zu untergraben. Sein Rat an das Haus Taubert: Statt an funktionierenden Systemen herumzudoktern, solle das Ministerium lieber das eigentliche Problem der Thüringer Krankenhäuser in Angriff nehmen: den Mangel an medizinischem Fachpersonal wirksam zu bekämpfen.


14.07.2012 TLZ - Thüringische Landeszeitung