Senioren haben in Thüringen künftig mehr Rechte bei der politischen Mitwirkung. Das Parlament billigte am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der schwarz-roten Landesregierung. Eine alternative Gesetzesnovelle der Links-Fraktion fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Erfurt. Kern der neuen Regelung ist, dass auf kommunaler, auf Kreisebene und beim Land Senioren künftig ein Mitspracherecht haben. Kommunale Seniorenbeiräte, der Landesseniorenrat und Seniorenbeauftragte auf Kreisebene müssen bei Gesetzesvorhaben und anderen Beschlüssen künftig immer mit einbezogen werden. Es gebe auf Bundesebene keine bessere gesetzliche Regelung für die Mitwirkung von Senioren, betonte Sozialministerin Heike Taubert (SPD). Das Gesetz empfiehlt den Kommunen, entsprechende Seniorenbeiräte zu bilden. Derzeit existieren im Freistaat bereits 36 dieser Beiräte. Den Kreisen wird empfohlen, einen Seniorenbeauftragten einzusetzen. Die Sozialministerin zeigte sich überzeugt, dass in nächster Zeit alle Kreise einen entsprechenden Beauftragten ernennen werden.

"Nur ein normiertes Feigenblatt"

Marian Koppe von der FDP-Fraktion kritisierte, dass der Gesetzesentwurf der Linken nur "gesetzliche Normen vorschreibe, ohne Gestaltungsspielraum zu bieten". Das Gesetz der Landesregierung verwarf er als ein "normiertes Feigenblatt". Letztlich werde einmal mehr nur ein Punkt des Koalitionsvertrages abgehakt.
Grünen-Fraktionschefin Anja Siegesmund kritisierte, dass das Gesetz der Landsregierung eigentlich nur regele, was bereits praktiziert werde. Das Gesetz der Linke-Fraktion gehe in seinen Regelungen deutlich weiter. Ihre Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten, weil es fraglich sei, ob ausschließlich Regelungen für Senioren getroffen werden müssten. Genauso seien Regelungen für die junge Generation denkbar, erklärte die Abgeordnete.

"Mitwirkung ist keine Pflicht"

CDU-Sozialexperte Christian Gumprecht verteidigte unter Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung den Verzicht auf konkrete Bestimmungen in dem Gesetzesvorschlag. Darüber hinaus sollen lange gewachsene Strukturen nicht zerstört werden. Die Kommunen müssten selbst entscheiden können, welche Formen der Beteiligung für sie am besten seien. Niemandem wäre gedient, wenn die Mitwirkung Pflicht für die Gemeinden wäre.
Massive Kritik am Gesetzesentwurf der Landesregierung kam von der Fraktion der Linken. Die Abgeordnete Carola Stange sprach von einem "Placebo-Gesetz". Mitwirkung sei keine Mitbestimmung, sagte die Gleichstellungsbeauftragte der Fraktion. Es fehle an Antrags-, Rede- und Entscheidungsrechten. Es gebe fast nur "Kann-Bestimmungen". Zudem würden Regelungen für hauptamtliche Strukturen oder verbindliche Finanzierungen fehlen. Mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition wurde der Gesetzesvorschlag der Landesregierung angenommen.

von Kai Mudra

04.05.2012 Thüringer Allgemeine